Rechtliches
Lizenzbedingungen
1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
1.1 Diese Lizenzbedingungen regeln die Nutzung der Software CompareDesk (im Folgenden „Software“) einschließlich zugehöriger Dokumentation und künftiger Aktualisierungen. Die Software dient dem automatisierten Vergleich von Dokumenten und der Erstellung von Vergleichsergebnissen als Word-Dokument mit nachverfolgten Änderungen samt farbig markierter Word-Fassung, als Vergleichs-PDF oder, bei beidseitig eingescannten PDF-Dokumenten, als annotiertes Vergleichs-PDF.
1.2 Mit der Installation, der Registrierung oder der Nutzung der Software erklärt sich der Nutzer mit diesen Lizenzbedingungen einverstanden. Abweichende Bedingungen des Nutzers gelten nicht, es sei denn, AIXI stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
2. Lizenzumfang
2.1 AIXI räumt dem Nutzer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software für eigene Zwecke auf von ihm genutzten Endgeräten zu verwenden. Die Lizenz gilt für beide unterstützten Betriebssysteme. Der Nutzer darf die Endgeräte nach Abschnitt 2.3 frei auf Windows-Rechner und Macs verteilen; eine gesonderte Lizenz je Betriebssystem ist nicht erforderlich.
2.2 Die Gratisversion erlaubt 25 Vergleiche insgesamt. Die Vollversion erlaubt für die Dauer der Lizenz eine unbeschränkte Anzahl von Vergleichen.
2.3 Der Lizenzschlüssel der Vollversion ist an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse gebunden. Er ist vertraulich zu behandeln und darf Dritten nicht überlassen werden. Eine Lizenz ist an einen Nutzer gebunden und berechtigt diesen zur Nutzung auf bis zu drei von ihm genutzten Endgeräten, etwa dem Kanzleigerät, dem Gerät im Heimbüro und einem Reisegerät. Die Nutzung durch mehrere Personen ist auch innerhalb dieser Zahl nicht gestattet. Für die Nutzung durch mehrere Personen sind entsprechend viele Lizenzen zu erwerben; bei einer Lizenz für mehrere Arbeitsplätze gilt die Zahl von drei Endgeräten für jeden Arbeitsplatz gesondert. Ab mehr als zehn Nutzern gilt der Enterprise-Tarif nach gesonderter Vereinbarung.
2.4 Lizenzschlüssel sind vertraulich zu behandeln und gegen unbefugten Zugriff zu schützen. Die Zuordnung erfolgt anhand der für die Lizenz angegebenen E-Mail-Adresse. Eine Weitergabe außerhalb des nach diesen Bedingungen oder einer gesonderten Vereinbarung berechtigten Personenkreises ist nicht zulässig. Die Software meldet jedes Endgerät bei der Freischaltung an und bei deren Aufhebung wieder ab; die Zahl der angemeldeten Geräte wird dabei geführt. Bei einem Gerätewechsel darf die Lizenz auf das Ersatzgerät umgestellt werden; der Nutzer beendet dazu die Nutzung auf dem bisherigen Gerät im Programm oder gibt dieses in seinem Lizenzbereich frei.
2.5 Der Lizenzschlüssel wird alle drei Monate bestätigt. Die Software stellt dazu eine verschlüsselte Verbindung zu AIXI her und übermittelt die E-Mail-Adresse, den Lizenzschlüssel, eine pseudonyme Gerätekennung und die Bezeichnung des Geräts. Dokumente, Dateinamen oder Inhalte werden dabei nicht übermittelt. Gelingt die Bestätigung nicht, weil keine Verbindung besteht, so bleibt die Vollversion einen weiteren Monat uneingeschränkt nutzbar; der Nutzer wird in dieser Zeit im Programm gebeten, eine Verbindung herzustellen. Erst nach Ablauf dieses Monats ruht die Vollversion, bis die Bestätigung gelingt; sie lebt sodann ohne weiteres Zutun wieder auf, und der Lizenzschlüssel ist nicht erneut einzutragen. Zwischen zwei Bestätigungen arbeitet die Software ohne Verbindung zu AIXI.
3. Entgelt, Laufzeit und Beendigung
3.1 Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, jeweils pro Monat oder pro Jahr und je nach Lizenzmodell je Nutzer oder für die angegebene Zahl von Nutzern. Gegenüber Verbrauchern wird zusätzlich der Bruttopreis ausgewiesen; maßgeblich ist der im Bestellvorgang angezeigte Endpreis. Das Entgelt ist im Voraus fällig.
3.2 Die Lizenz gilt für die gewählte Laufzeit ab Ausstellung des Lizenzschlüssels. Sie endet mit Ablauf der Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf; danach steht die Gratisversion weiterhin zur Verfügung. Wird ein Abonnement über die Zahlungsplattform abgeschlossen, verlängert es sich um die jeweilige Laufzeit, sofern es nicht vor deren Ablauf über die Zahlungsplattform beendet wird.
3.3 AIXI ist berechtigt, die Lizenz aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu widerrufen, insbesondere bei Weitergabe des Lizenzschlüssels an Dritte oder bei sonstiger vertragswidriger Nutzung. Bereits bezahlte Entgelte werden in diesem Fall nicht rückerstattet, soweit dem nicht zwingendes Recht entgegensteht.
3.4 Der Erwerb von Lizenzen erfolgt über Paddle als Händler im eigenen Namen (Merchant of Record). Paddle tritt gegenüber dem Nutzer als Verkäufer auf, stellt die Rechnung aus, hebt die Umsatzsteuer ein und wickelt die Zahlung ab; Vertragspartner für die Einräumung der Softwarelizenz bleibt AIXI. Der Lizenzschlüssel wird dabei von AIXI ausgestellt und dem Nutzer unmittelbar nach der Zahlung zugesandt. Für Bestellung, Zahlung, Verlängerung, Beendigung und etwaige Rückerstattungen gelten ergänzend die Bedingungen von Paddle. Über das Kundenportal von Paddle kann der Nutzer seine Rechnungen abrufen, sein Zahlungsmittel ändern und sein Abonnement jederzeit selbst beenden. Enterprise-Lizenzen für mehr als zehn Nutzer werden nach gesonderter Vereinbarung unmittelbar von AIXI ausgestellt; die zugehörigen Lizenzschlüssel werden offline geprüft und setzen keinen Bezug über eine Plattform voraus. Der Händler kann wechseln; maßgeblich ist der im Bestellvorgang genannte Händler. Die Einräumung der Lizenz durch AIXI bleibt davon unberührt.
3.5 Der Lizenzschlüssel wird auf die beim Kauf angegebene E-Mail-Adresse ausgestellt und gilt bis zum Ende der bezahlten Periode. Verlängert sich das Abonnement, so wird ein Schlüssel mit neuem Ablaufdatum ausgestellt; die Software übernimmt ihn selbsttätig, sofern diese Abfrage nicht abgeschaltet ist. Wird das Abonnement beendet, so unterbleibt die Erneuerung, und der vorhandene Schlüssel läuft mit dem Ende der bezahlten Periode ab. Bei einer Lizenz für mehrere Arbeitsplätze weist der Besteller die Arbeitsplätze den jeweiligen E-Mail-Adressen zu; jede Adresse erhält einen eigenen Schlüssel. Die Adresse eines Arbeitsplatzes kann einmal gewechselt werden, etwa beim Ausscheiden eines Mitarbeiters; der bisher für diesen Arbeitsplatz ausgestellte Schlüssel verliert damit seine Gültigkeit und wird bei der Anmeldung eines Geräts nicht mehr angenommen. Ein weiterer Wechsel ist auf Anfrage bei AIXI möglich.
3.6 Gegenüber Verbrauchern setzt eine selbsttätige Verlängerung voraus, dass rechtzeitig vor Beginn der Kündigungsfrist auf die bevorstehende Verlängerung, deren Entgelt und die Folgen einer unterlassenen Kündigung hingewiesen wird und eine angemessene Frist zur Erklärung verbleibt. Der Hinweis ergeht durch AIXI oder durch Paddle.
4. Verbraucher, Rücktrittsrecht
4.1 Ist der Nutzer Verbraucher im Sinn des KSchG, stehen ihm die gesetzlichen Rücktrittsrechte nach dem FAGG zu. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass das Rücktrittsrecht bei digitalen Leistungen erlischt, wenn AIXI mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen hat, nachdem der Nutzer ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bestätigt hat.
4a. Rückerstattung
4a.1 Vor dem Kauf steht die freie Fassung mit fünfundzwanzig vollständigen Vergleichen und allen Funktionen zur Verfügung; die Software kann damit ohne Kosten und ohne Registrierung geprüft werden.
4a.2 Ein Antrag auf Rückerstattung ist binnen vierzehn Tagen ab Zahlung an office@comparedesk.eu oder unmittelbar an Paddle als Verkäufer zu richten. AIXI erstattet in diesem Zeitraum den gezahlten Betrag, sofern die Software nicht in erheblichem Umfang genutzt wurde; der zugehörige Lizenzschlüssel erlischt mit der Erstattung. Gesetzliche Rücktritts- und Gewährleistungsrechte, insbesondere jene nach Punkt 4, bleiben davon unberührt.
4a.3 Ein laufendes Abonnement kann der Nutzer jederzeit selbst über das Kundenportal von Paddle beenden (https://customer-portal.paddle.com/cpl_01m2btact3kmbmp61bz86ky7n9). Die Lizenz gilt diesfalls bis zum Ende der bereits bezahlten Periode; eine anteilige Rückerstattung für den verbleibenden Zeitraum erfolgt nicht.
5. Nutzungsbeschränkungen
5.1 Die Software ist für die Nutzung außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika bestimmt. Die Nutzung in den Vereinigten Staaten von Amerika sowie das Anbieten oder der Vertrieb der Software in die Vereinigten Staaten von Amerika sind bis auf Weiteres nicht gestattet; AIXI behält sich die Freigabe für dieses Gebiet vor. Der Nutzer bestätigt bereits beim Herunterladen sowie mit der Registrierung, dass er den Download nicht aus den Vereinigten Staaten von Amerika vornimmt und die Software nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika einsetzt.
5.2 Der Nutzer darf die Software nicht vervielfältigen, verbreiten, vermieten, verleasen, öffentlich zugänglich machen, bearbeiten oder dekompilieren, soweit dies nicht durch zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere §§ 40d ff UrhG, gedeckt ist.
5.3 Technische Schutzmaßnahmen, insbesondere die Lizenzprüfung und die Nutzungsbeschränkung der Gratisversion, dürfen nicht umgangen werden.
5.4 Diese Beschränkungen untersagen keine gesetzlich zulässige Untersuchung der Software auf Sicherheitslücken und keine Meldung solcher Lücken. Zwingende gesetzliche Befugnisse, insbesondere nach den §§ 40d ff UrhG, bleiben unberührt. Eine Erlaubnis zum Zugriff auf fremde Systeme oder Daten wird damit nicht erteilt.
6. Funktionsweise, Gewährleistung
6.1 Der Vergleich erfolgt grundsätzlich auf Textebene; Formatierungsunterschiede werden nur in dem in der Dokumentation beschriebenen Umfang ausgewiesen. Trotz sorgfältiger technischer Umsetzung kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Abweichungen, insbesondere bei gescannten Dokumenten ohne Textebene, bei fehlerhafter Zeichenerkennung oder bei ungewöhnlicher Dokumentstruktur, nicht oder unzutreffend ausgewiesen werden. Das Vergleichsergebnis ersetzt nicht die eigenverantwortliche Durchsicht der Dokumente durch eine fachkundige Person.
6.1a Die Software enthält eine ausschließlich lokal ausgeführte optische Texterkennung (OCR). Liegt ein PDF ohne Textebene vor, wird dessen Inhalt durch Texterkennung erschlossen; liegen beide zu vergleichenden Dokumente als eingescannte PDF vor, erfolgt der Vergleich zeilenweise am Schriftbild und das Ergebnis wird als annotiertes Vergleichs-PDF ausgegeben. Ergebnisse der Texterkennung hängen von der Qualität der Vorlage ab; Erkennungsfehler, insbesondere bei kleiner Schrift, Handschrift, Stempeln oder geringer Scanqualität, können nicht ausgeschlossen werden. Grafische Abweichungen wie handschriftliche Vermerke, Stempel oder Streichungen werden als solche gekennzeichnet, ohne inhaltlich ausgewertet zu werden. In Word-Dokumente eingebettete Bilder sowie Grafiken ohne hinterlegten Text werden weiterhin nicht inhaltlich verglichen.
6.1b Bei nachverfolgten Änderungen (Track Changes) in Word-Dokumenten (DOC, DOCX) kann der Nutzer wählen, ob der Vergleich von der geänderten oder der unveränderten Fassung ausgeht. Ein PDF enthält keine strukturierten Änderungsinformationen. Ist in einem PDF ein Änderungsvergleich lediglich optisch abgebildet, etwa durch durchgestrichenen oder farbig hervorgehobenen Text, kann die Software daraus die ursprüngliche und die geänderte Fassung nicht trennen; solcher Text wird als gewöhnlicher Text behandelt. Die Software weist auf einen vermuteten abgebildeten Änderungsvergleich hin, sofern sie entsprechende Merkmale erkennt. Derartige Prüfungen und Ergebnisse sind fehleranfällig, worauf ausdrücklich hingewiesen wird.
6.1c Beim Tabellenvergleich werden die im jeweiligen Dateiformat unterstützten Zellinhalte, Formeln und Strukturmerkmale nach den gewählten Einstellungen verglichen. Ein solcher Vergleich ist keine Prüfung der rechnerischen oder sachlichen Richtigkeit der Arbeitsmappe. Aus übereinstimmenden Formeln folgt insbesondere nicht, dass die Berechnungen oder die zugrunde liegenden Daten richtig sind.
6.1d Beim Stapelvergleich werden mehrere Dateipaare nacheinander verarbeitet. Der Nutzer hat die Auswahl und die Zuordnung der Dateien sowie die Hinweise auf nicht zugeordnete, übersprungene oder fehlerhaft verarbeitete Dateien zu prüfen. Die Bearbeitung eines Stapels allein bestätigt nicht, dass sämtliche darin enthaltenen Dateien vollständig verglichen wurden.
6.1e Beim Vergleich einer Versionskette werden die ausgewählten Fassungen in der festgelegten Reihenfolge verglichen. Der Nutzer hat deren Vollständigkeit und Reihenfolge zu prüfen. Dateinamen und Zeitangaben sind für sich allein kein Nachweis der Entstehungsreihenfolge, der Urheberschaft oder der Verbindlichkeit einer Fassung. Nicht einbezogene Zwischenstände werden nicht nachträglich rekonstruiert.
6.1f Vergleichsergebnisse unterstützen die eigene Prüfung. Sie ersetzen weder die fachkundige Durchsicht der maßgeblichen Dokumente noch eine rechtliche, steuerliche, wirtschaftliche oder sonstige fachliche Beurteilung. Aus dem Fehlen einer Markierung darf ohne weitere Prüfung nicht auf die vollständige Übereinstimmung der Dokumente geschlossen werden.
6.2 AIXI leistet Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gegenüber Unternehmern wird die Vermutung des § 924 ABGB ausgeschlossen und die Gewährleistungsfrist auf sechs Monate verkürzt; Ansprüche nach § 933b ABGB sind ausgeschlossen. Jede Gewährleistung ist, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, auf Erstattung der tatsächlich gezahlten Lizenzgebühr beschränkt. Ein Anspruch auf Verbesserung oder Überarbeitung der Software besteht nicht. Diese wird as-is ausgeliefert; der Nutzer hatte im Rahmen der Gratisversion Gelegenheit, sie zu testen, und hat sich mit ihren Funktionen einverstanden erklärt.
6.3 AIXI stellt vereinbarte und gesetzlich geschuldete Aktualisierungen einschließlich Sicherheitsaktualisierungen bereit und informiert über deren Verfügbarkeit. Gesetzlich unentgeltlich geschuldete Sicherheitsaktualisierungen werden ohne zusätzliches Entgelt bereitgestellt. Die Sicherheitsunterstützung ist für die Fassungen der Reihen 4.2 und 4.3 bis einschließlich Dezember 2031 zugesagt; sie wird auch in den Produktinformationen ausgewiesen. Ihr Ablauf fällt nicht mit dem Ablauf einer entgeltlichen Lizenz zusammen. Der Nutzer soll bereitgestellte Sicherheitsaktualisierungen zeitnah installieren. Ein Anspruch auf die Entwicklung zusätzlicher Funktionen besteht nur bei gesonderter Vereinbarung.
6.4 Hinweise auf Sicherheitslücken können an office@comparedesk.eu gerichtet werden; die Anlaufstelle ist zusätzlich nach RFC 9116 unter comparedesk.eu/.well-known/security.txt veröffentlicht. Für eine erste Meldung genügen Produktfassung, technische Fehlerbeschreibung und eine erreichbare Anschrift; vertrauliche Dokumente oder Zugangsdaten sollen nicht unaufgefordert übermittelt werden. AIXI bearbeitet Meldungen nach den anwendbaren gesetzlichen Anforderungen, insbesondere nach der Verordnung (EU) 2024/2847, und informiert betroffene Nutzer über erforderliche Schutzmaßnahmen.
7. Haftungsausschluss
7.1 AIXI übernimmt keine Gewähr oder Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Vergleichsergebnissen. Die Verantwortung für die Prüfung und Verwendung der Ergebnisse, insbesondere vor der Freigabe rechtsverbindlicher Dokumente, liegt beim Nutzer.
7.2 AIXI haftet unbeschränkt für Vorsatz und Personenschäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung darüber hinaus, soweit gesetzlich zulässig, der Höhe nach mit dem vom Nutzer in den letzten zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis bezahlten Entgelt begrenzt; die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Datenverlust ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere nach dem PHG, bleiben unberührt. Bei grober Fahrlässigkeit tritt gegenüber Unternehmern an die Stelle dieser Grenze das Fünffache des für die betroffene Lizenz zuletzt bezahlten Jahresentgelts.
7.3 Der Nutzer sorgt selbst für die Sicherung seiner Dokumente und Daten.
8. Datenschutz
8.1 Die Verarbeitung der zu vergleichenden Dokumente erfolgt ausschließlich lokal auf dem Endgerät des Nutzers; eine Übermittlung der Dokumente an AIXI findet nicht statt. Für die Registrierung verarbeitet AIXI Name, E-Mail-Adresse und Organisation des Nutzers zur Vertragsabwicklung. Näheres regelt die Datenschutzerklärung. Für die Anmeldung der Geräte und die Bestätigung des Lizenzschlüssels nach Punkt 2.5 verarbeitet AIXI die dort genannten Angaben.
8.2 Rechte an den eingebrachten Dokumenten und deren Inhalten verbleiben beim jeweiligen Berechtigten. AIXI beansprucht keine Rechte an den erzeugten Vergleichsergebnissen. Durch die Nutzung der Software erhält AIXI keine Befugnis, Dokumente oder Vergleichsergebnisse für das Training von Modellen künstlicher Intelligenz, für Werbung oder für eine sonstige Weiterverwertung zu verwenden.
8.3 Übermittelt der Nutzer im Rahmen einer Anfrage freiwillig Dateien, so hat er zuvor sicherzustellen, dass er dazu berechtigt ist, und soll nicht erforderliche vertrauliche Inhalte entfernen. AIXI behandelt solche Unterlagen vertraulich und verwendet sie ausschließlich zur Bearbeitung der betreffenden Anfrage.
9. Bestandteile Dritter (Open-Source-Komponenten)
9.1 Die Software enthält Bestandteile Dritter, die unter Open-Source-Lizenzen stehen. Die vollständige Liste der Komponenten samt Lizenzangaben ist in der Software unter dem Menüpunkt Open-Source-Hinweise abrufbar. Dazu zählen insbesondere Qt und PySide6 (LGPL-3.0), pdfplumber und pdfminer.six (MIT), python-docx (MIT), ReportLab (BSD), pypdf (BSD), pypdfium2 und PDFium (Apache-2.0, BSD), lxml (BSD), openpyxl (MIT), Pillow (MIT-CMU), NumPy (BSD), cryptography (Apache-2.0, BSD), Tesseract OCR samt Sprachdaten (Apache-2.0) sowie die Schriftart Liberation Serif (SIL Open Font License). Das optionale Texterkennungs-Bündel enthält zusätzlich RapidOCR (Apache-2.0), ONNX Runtime (MIT) und OpenCV (Apache-2.0).
9.2 Qt und PySide6 werden unter der LGPL-3.0 dynamisch eingebunden; die zugehörigen Lizenztexte liegen der Software bei. Den Quelltext der LGPL-Komponenten stellt AIXI auf Anfrage zur Verfügung. Die Open-Source-Lizenzen bleiben von diesen Lizenzbedingungen unberührt und gehen ihnen für die jeweiligen Komponenten vor.
9.3 Soweit die einschlägige Open-Source-Lizenz dies verlangt, sind der Austausch oder die Änderung der betreffenden Bibliotheken und das zur Fehlersuche bei solchen Änderungen erforderliche Reverse Engineering zulässig. Die Beschränkungen nach Abschnitt 5 stehen diesen Rechten nicht entgegen. Ein darüber hinausgehendes Nutzungsrecht an den eigenen Bestandteilen von CompareDesk folgt daraus nicht.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gegenüber Unternehmern ist ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Wien, Innere Stadt; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
10.2 Für Neuabschlüsse gilt die jeweils vereinbarte Fassung dieser Lizenzbedingungen. Die bloße Bekanntgabe einer neuen Fassung ändert bestehende Verträge nicht; auch eine selbsttätige Verlängerung bewirkt für sich allein keine Zustimmung zu geänderten Bedingungen.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.4 Änderungen dieser Lizenzbedingungen werden dem Nutzer in geeigneter Weise bekannt gegeben und gelten für Verlängerungen und Neuabschlüsse.